Vorstellung unserer Dienstleistungen

Alle technischen Mitarbeiter und Anwälte haben technische Studienabschlüsse. Zu ihren Fachgebieten gehören Maschinenbau, Luftfahrtelektronik, Elektronik und Informatik, Elektrotechnik, Telekommunikation, Halbleitertechnik, physikalische Technik, Kerntechnik, organische und anorganische Chemie, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Biochemie, Gentechnik, Markenrecht, Recht zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb sowie Urheberrecht.

Wir bieten eine vollständige Palette an juristischen Dienstleistungen für die Erlangung und Aufrechterhaltung des Schutzes der Rechte an geistigem Eigentum einschließlich Forschung, Gutachten, Vertretung oder Vermittlung bei der Unterzeichnung von Verträgen und Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten. Darüber hinaus bearbeiten wir Angelegenheiten, die mit anderen Rechten an geistigem Eigentum im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel Urheberrecht und dem Recht zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb.

Die Patentanwaltskanzlei Wakabayashi ist über nationale und internationale Anmeldeverfahren informiert und verfügt über reiche Erfahrung in diesen Bereichen. Eine erhebliche Anzahl der Fälle, die wir behandeln, haben ihren Ursprung im Ausland oder sind auf andere Länder gerichtet, wobei wir in enger Zusammenarbeit mit den mit uns assoziierten Unternehmen im Ausland stehen.

Mehrsprachige Ressourcen

Wir sind eines der führenden Patentunternehmen in Japan mit einem vollständigen Team, das aus etwa 85 hoch qualifizierten Patentanwälten, technischen Spezialisten und Verwaltungspersonal besteht. Unsere Expertise umfasst die meisten technischen Bereiche wie Mechanik, Physik und Elektronik sowie die pharmazeutischen und chemischen Industrien.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung und Know-how bei der Bearbeitung von Anträgen auf Deutsch und zu unseren Kunden zählen viele Unternehmen in der deutschsprachigen Welt, einschließlich Deutschland, Österreich und der Schweiz.

UNSER GRUNDSATZ, DURCH DEN WIR UNS VON UNSEREN KONKURRENTEN UNTERSCHEIDEN, IST, DASS WIR BEI PATENTANTRÄGEN DIREKT AUS DEM DEUTSCHEN INS JAPANISCHE ÜBERSETZEN.

Wir können diesen besonderen Service anbieten, weil unserer Firma technische Spezialisten und Patentanwälte angehören, die über hervorragende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Der Vorteil für Sie ist die Kosten- und Zeitersparnis, die es Ihnen ermöglicht, Vorgänge in Ihrem Unternehmen zu rationalisieren, die Effizienz zu verbessern und Kosten zu optimieren.

Einreichung von Patentanmeldungen in Japan

Wir übersetzen auf Deutsch geschriebene Patentanmeldungen direkt ins Japanische für alle Fälle, bei denen Sie sich wünschen, ein Patent beim japanischen Patentamt (JPO) einzureichen. Es besteht keine Notwendigkeit, die Dokumente zuerst aus dem Deutschen ins Englische zu übersetzen. Alles, was Sie tun müssen, ist uns die in deutscher Sprache verfasste Beschreibung, Ansprüche und Zusammenfassung zu schicken. So können Sie Ihre Kosten senken und Zeit sparen.

Wenn Sie zum Beispiel eine Anmeldung bei dem EPA und dem JPO einreichen wollen, dann kann es sein, dass Sie zuerst die Dokumente aus dem Deutschen ins Englische übersetzen müssen und erst danach das Englische ins Japanische übersetzt wird. Das kann teuer werden. Wenn Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, dann wird dieser teure und zeitaufwendige Schritt eliminiert.

Angemessene Übersetzungsgebühren(Deutsch-Japanisch)

Wir berechnen eine angemessene Gebühr für die Bearbeitung von Übersetzungen aus dem Deutschen ins Japanische. Die Gebühr basiert auf 100 Worteinheiten in der deutschen Ausgangssprache. Zugegebenermaßen ist die Gebühr pro Wort für Deutsch etwas höher als die Gebühr für Englisch, was dabei aber wichtig ist, dass die deutsche Sprache in der Regel weniger Wörter als das Englische verwendet, um die gleiche Idee auszudrücken. Daher sind die Gesamtkosten der Übersetzung etwa gleich der Kosten für eine gleichwertige Übersetzung aus dem Englischen ins Japanische. Allerdings sind Ihre gesamten Übersetzungskosten deutlich niedriger, weil der Schritt der Übersetzung aus dem Deutschen ins Englische wegfällt.

Die Kommunikation mit unseren Mitarbeitern/unserem Büro

Wir kommunizieren mit unseren internationalen Kunden üblicherweise auf Englisch, aber Sie können Ihre Korrespondenz (Briefe, Faxe, E-Mails) auf Deutsch an uns senden. Es besteht keine Notwendigkeit, Englisch zu verwenden, es sei denn natürlich, Sie wünschen dies. Die Wahl der Sprache liegt bei Ihnen. Diese Option, nämlich dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können, kann Ihnen dabei helfen, Zeit zu sparen und möglicherweise sprachliche Missverständnisse, die von Zeit zu Zeit auftreten, verringern oder beseitigen

Bitte kontaktieren Sie uns, wann immer Sie wollen – Sie werden feststellen, dass eine Partnerschaft mit uns eine lohnende Erfahrung ist.

Download der Vollmachten(Power of Attorney)

Um Patente, Gebrauchsmuster, Designs und Marken in Japan juristisch zu verfolgen, ist es notwendig, eine Vollmacht (POWER OF ATTORNEY) beim japanischen Patentamt einzureichen. Hier können Sie unsere Vollmachten (POWER OF ATTORNEY) herunterladen (nur in englischer Sprache).

Bitte benutzen Sie eines der folgenden Formulare: (PDF)


Eine Standardvollmacht (Standard Power of Attorney) ist auf einen Fall begrenzt.

POWER OF ATTORNEY(DIN A4-Format)

POWER OF ATTORNEY(US Letter-Format)

 

Eine Generalvollmacht (General Power of Attorney) kann für mehrere Fälle benutzt werden.

GENERAL POWER OF ATTORNEY(DIN A4-Format)

GENERAL POWER OF ATTORNEY(US Letter-Format)

 

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